BRAUCHBARKEITSKURS
Ein Hundeführer, der seinen Hund jagdlich einsetzen möchte, benötigt vor dem Gesetzgeber einen Brauchbarkeitsnachweis. In Bayern wird dieser durch den erfolgreichen Abschluss der Brauchbarkeitsprüfung erworben. Die Bestandteile dieser Prüfung sind die Nachsuche, die Wasserarbeit, die Haarwildschleppe und die Federwildschleppe. Für die Durchführung dieses Ausbildungspakets stehen uns mehrere Reviere mit Wasser, Wald und Feldern zur Verfügung. Wir arbeiten mit mehreren Richtern des JGHV zusammen, die es uns ermöglichen, am Ende des Kurses eigene Brauchbarkeitsprüfungen vor Ort anzubieten.